Halteverbot Berlin beantragen
Stressfrei in Umzug & Co - Halteverbotszonen in Berlin errichten
Im Leben treten immer wieder gewisse Lagen auf, in denen wir uns schier unüberwindbaren Hindernissen gegenübergestellt sehen. Eine dieser Situationen stellt der Umzug dar. Denn auch, wenn an alles gedacht wurde und dementsprechend jeder Karton gepackt ist. Ein wichtiger Aspekt gerät in vielen Fällen in Vergessenheit. Der Haltepunkt des Umzugstransporters. Gerade in Großstädten wie Berlin kommt es selten vor, einen freien Parkplatz direkt vor der Wohnung zu finden. Dabei ist genau das essenziell. Denn je weiter weg der Umzugswagen steht, desto länger sind die Wege. Mit der Länge der Wege wird der Umzug nicht nur unkomfortabler, sondern auch teurer. Denn Umzugsunternehmen verlangen dann in der Regel einen Aufpreis. Durch die Errichtung einer Halteverbotszone kann ein Umzug also stressfrei und kostengünstig vollzogen werden.
Wo steht der Umzugswagen?
Die Stadt Berlin ist sich der zum Teil prekären Parksituation bewusst. Sie macht es deshalb möglich, für Umzugszwecke bequem online ein vorübergehendes Halteverbot errichten zu lassen. Dieses sichert für den Tag des Umzugs einen geeigneten Halteplatz zum Be- und Entladen. Dabei wird insbesondere auf die Besonderheiten vor Ort Rücksicht genommen. Denn nicht jeder freie Halteplatz kann auch als solcher genutzt werden. Als Tabuzonen gelten dauerhaft als absolutes Halteverbot ausgewiesene Bereiche. Hierzu gehören etwa Rettungswege, Notausgänge und Behindertenparkplätze. An diesen Orten darf auch nicht zu Umzugszwecken ein vorübergehendes Halteverbot angeordnet werden. Es ist deshalb wichtig, über ausreichende Kenntnisse des Umfeldes der neuen Wohnung zu verfügen.
Genehmigungen machen es erst möglich
Umziehende können allerdings nicht eigenmächtig ein Schild aufstellen, mit dem sie den ausgeguckten Haltebereich freihalten wollen. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird. Vielmehr ist es erforderlich, sich eine Genehmigung von der zuständigen Ordnungsbehörde einzuholen. In Berlin werden derartige Genehmigungen durch die Bezirksämter (Straßenverkehrsbehörde) erteilt, sodass diese im Voraus eines Umzugs kontaktiert werden müssen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit ist es den Bezirksämtern der Bundeshauptstadt auch möglich, Auflagen zu erteilen. Diese müssen als Verwaltungsakte zwingend beachtet werden. Sobald eine Genehmigung erteilt wurde, müssen die entsprechenden Halteverbotsschilder 72 Stunden vor dem gewünschten Umzugstermin aufgestellt werden.
Stressfreier Umzug durch einfachen Service
Die Einrichtung einer durch die zuständige Behörde genehmigten Halteverbotszone gestaltet sich also komplizierter als gedacht. Der ohnehin schon hohe Umzugsstress wird durch die zusätzlichen Amtsgänge erhöht. Deshalb haben sich in den letzten Jahren im gesamten Bundesgebiet Unternehmen gegründet, die schon ab 45 € die gesamte Organisation der Halteverbotseinrichtung übernehmen. Einige Anbieter, wie z. B. Halteverbot Berlin24, haben sich auf spezielle Städte spezialisiert. Dadurch sind vertiefte Ortskenntnisse, die für die Einholung der entsprechenden Genehmigungen von essenzieller Bedeutung sind, garantiert.
Teil der angebotenen Dienstleistung ist neben der Auseinandersetzung mit den Bezirksämtern der Stadt Berlin auch die Übernahme der Aufstellung der Schilder. Diese muss nämlich rechtzeitig erfolgen. In Berlin gilt die Regel, dass Halteverbotsschilder 72 Stunden vor dem Umzug aufgestellt werden müssen. Diese Regelung dient dem Schutz der parkenden Fahrzeughalter. Diesen soll ausreichend Zeit gegeben werden, den blockierten Parkplatz zu räumen.
Darüber hinaus übernehmen Dienstleister wie Halteverbot Berlin24 auch den Abtransport der Schilder. Denn der Besteller eines Halteverbotsschilds muss üblicherweise für den Verlust des Schildes aufkommen, wenn dieses gestohlen wird. Auch bei Beschädigungen besteht eine Haftung.
Zuwiderhandlungen werden geahndet
Die Aufstellung eines ordentlichen Halteverbotsschildes hat noch einen weiteren Vorteil. Nur bei genehmigten Schildern kann nämlich ein Vollzug gewährleistet werden. „Wild“ aufgestellte Schilder eigener Herstellung werden von Teilnehmern des Straßenverkehrs häufig schlicht ignoriert. Hierzu sind die Fahrzeughalter wegen der mangelnden juristischen Verbindlichkeit dieser Platzhalter auch befugt. Ein freier Stellplatz kann also nur durch ein ordentlich genehmigtes Halteverbotsschild gewährleistet werden. Denn das vorübergehend zu Umzugszwecken aufgestellte Schild entfaltet dieselben rechtlichen Bindungswirkungen wie andere Schilder. Wer unbefugt parkt, kann auf Veranlassung der Umziehenden kostenpflichtig durch die Polizei abgeschleppt werden.