FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Halteverbot in Berlin

Willkommen auf unserer FAQ-Seite! Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Halteverbot in Berlin beantragen und online bestellen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Halteverbotszone für Ihren Umzug, Ihre Baustelle oder andere Zwecke beantragen können – schnell, zuverlässig und mit amtlicher Genehmigung. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular

Die Beantragung einer Halteverbotszone ist ganz einfach:
Besuchen Sie unsere Seite „Halteverbot bestellen“, füllen Sie das Bestellformular vollständig aus und senden Sie es ab. Sie erhalten sofort eine Bestellbestätigung per E-Mail. Wir kümmern uns anschließend um die amtliche Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde und stellen die Halteverbotsschilder rechtzeitig für Sie auf.

Ja, selbstverständlich. Wir bieten unseren Service bundesweit an. Bitte beachten Sie, dass sich die Preise außerhalb Berlins unterscheiden können, da die Gebühren für die amtliche Genehmigung je nach Stadt und Gemeinde variieren. Wenn Sie ein Halteverbot außerhalb Berlins wünschen, können Sie uns einfach eine Anfrage per E-Mail senden oder das Formular zur Preisanfrage für deutschlandweite Halteverbotszonen nutzen.

Damit die Halteverbotsschilder aufgestellt werden können an Ihrem Wunschort, muss eine amtliche Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die Genehmigung beantragen wir für Sie und senden Ihnen diese mit der Negativliste per E-Mail zu. Nur mit dieser Genehmigung dürfen die Halteverbotsschilder an Ihrem Wunschort aufgestellt werden.

Nach Zahlungseingang oder Zusendung des Überweisungsbeleges, können wir Ihre Bestellung nicht mehr stornieren, denn dann wurde die Genehmigung schon beantragt und unsere Kollegen vielleicht auch schon zur Aufstellung der Halteverbotsschilder beauftragt. Falls Sie Fragen zu einer bestehenden Bestellung haben, kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich – wir versuchen stets, eine faire Lösung zu finden.

Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich. Die Bestellung einer Halteverbotszone erfolgt ausschließlich online über unser Bestellformular, damit wir alle erforderlichen Daten vollständig und korrekt übermitteln können. Für allgemeine Fragen stehen wir Ihnen aber selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Die Kosten für eine Halteverbotszone hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Länge der gewünschten Zone (z.B. 15m, 20m oder 25m)

  • Zeitraum der Sperrung

  • Einseitige oder beidseitige Beschilderung

Sie können aktuell eine Halteverbotszone für Berlin bereits ab nur 45,00€ bei uns bestellen (Januar 2024).

Wir empfehlen, das Halteverbot mindestens 10 bis 14 Werktage im Voraus zu beantragen. So können wir die behördliche Genehmigung rechtzeitig einholen und die gesetzliche Frist von 72 Stunden für die Aufstellung der Schilder einhalten. Bei kurzfristigen Umzügen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch – oft finden wir eine Lösung.

Nein, selbstverständlich nicht. Unser Team übernimmt die komplette Lieferung, Aufstellung und den Abbau der Halteverbotsschilder innerhalb Berlins. Sie müssen sich um nichts kümmern – einfach online bestellen, und wir erledigen den Rest. Jetzt direkt Halteverbot Berlin ab 45€ beantragen

Die Negativliste, auch Aufstellprotokoll genannt, dokumentiert die Aufstellung Ihrer Halteverbotsschilder. Darin ist genau festgehalten:

  • Wann die Schilder aufgestellt wurden

  • Wer sie aufgestellt hat

  • Welche Fahrzeuge sich zum Zeitpunkt der Aufstellung im Bereich der Halteverbotszone befanden

Diese Liste dient als amtlicher Nachweis gegenüber Behörden und Polizei, falls es zu Problemen mit parkenden Fahrzeugen kommt.

Halten Sie in diesem Fall bitte Ihre Genehmigung und die Negativliste bereit.

  • An Werktagen wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt

  • An Wochenenden oder Feiertagen kontaktieren Sie bitte die Polizei

Die Beamten prüfen Ihre Unterlagen, bevor Maßnahmen (z. B. Abschleppen) eingeleitet werden.
Wichtig: Seien Sie vorsichtig bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen. Sollte der Fahrzeughalter später nicht ermittelt werden können, können Sie als Antragsteller für die Abschleppkosten haftbar gemacht werden.

Bitte als erstes die amtliche Genehmigung sowie die Negativliste zur Hand haben. Werktags müssen Sie das zuständige Ordnungsamt anrufen und an den Wochenenden oder Feiertagen die Polizei. Die Beamten möchten dann die Unterlagen von Ihnen einsehen, bevor diese etwas unternehmen.

Ordnungsämter Berlin

Berlin-Mitte:(030) 901822010
Berlin-Pankow:(030) 902955495
Berlin-Reinickendorf:(030) 902942967
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg:(030) 902982246
Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen:(030) 902960
Berlin-Treptow-Köpenick:(030) 902974629
Berlin-Steglitz-Zehlendorf:(030) 902994660
Berlin-Neukölln:(030) 902396699
Berlin-Spandau:(030) 90279-3000
Berlin-Hellersdorf-Marzahn:(030) 90293-6500

Die Gültigkeit der Halteverbotszone richtet sich nach dem Zeitraum, den Sie bei der Bestellung angeben. In der Regel wird ein Halteverbot für ein bis zwei Tage eingerichtet – zum Beispiel für den Umzugstag. Auf Wunsch kann das Halteverbot aber auch über mehrere Tage oder Wochen bestehen bleiben, etwa für Baustellen, Container oder Filmaufnahmen. Wichtig: Der Zeitraum muss mit der behördlichen Genehmigung übereinstimmen. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden.

Wenn Sie Ihr Halteverbot länger benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens fünf Werktage vor Ablauf der Genehmigung. Wir prüfen, ob eine Verlängerung durch die zuständige Behörde möglich ist, und kümmern uns um den Antrag. Bitte beachten Sie, dass für eine Verlängerung zusätzliche Gebühren für Genehmigung und Aufstellung anfallen können.

Ein einseitiges Halteverbot sperrt nur eine Seite der Straße und reicht in den meisten Fällen für einen Umzugswagen oder Container aus.
Ein beidseitiges Halteverbot wird benötigt, wenn die Straße sehr eng ist oder das Halten auch auf der gegenüberliegenden Seite eingeschränkt werden muss. Wir beraten Sie gerne, welche Variante für Ihre Straße oder Ihren Umzug in Berlin sinnvoll ist.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Halteverbotsschilder mindestens 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn der Sperrung aufgestellt werden müssen. So haben Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer genug Zeit, ihre Fahrzeuge zu entfernen. Unser Team sorgt selbstverständlich dafür, dass diese Frist eingehalten wird – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wenn sich Ihr Umzugstermin ändert, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Solange die behördliche Genehmigung noch nicht beantragt wurde, können wir das Datum anpassen. Nach der Beantragung ist eine Änderung nur mit zusätzlichem Aufwand und ggf. neuen Gebühren möglich. Kontaktieren Sie uns also am besten, sobald Sie von einer Terminänderung erfahren.

Ja, für private Parkabsperrungen benötigen Sie immer eine Genehmigung. Auch wenn Sie nur vor Ihrem eigenen Haus oder auf öffentlicher Straße Parkplätze freihalten möchten, ist dafür eine amtliche Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Ohne Genehmigung aufgestellte Schilder sind nicht rechtskräftig – parkende Fahrzeuge dürfen dann nicht abgeschleppt werden. Eine Halteverbotszone ist kein privater Parkplatz, sondern dient ausschließlich verkehrsrechtlichen Zwecken, also zur Freihaltung öffentlicher Flächen für befristete Nutzungen wie:

  • Umzüge

  • Bau- oder Renovierungsarbeiten

  • Container- oder Materialtransporte

  • Film- und Veranstaltungsgenehmigungen

Ohne eine offizielle Genehmigung aufgestellte Schilder sind nicht rechtskräftig. Fahrzeuge, die dort parken, dürfen in diesem Fall nicht abgeschleppt oder umgesetzt werden. Mit unserer Dienstleistung sind Sie auf der sicheren Seite: Wir beantragen die behördliche Genehmigung für Sie, richten die Halteverbotszone nach den gesetzlichen Vorgaben ein und kümmern uns um die ordnungsgemäße Aufstellung und Dokumentation der Schilder. So wird sichergestellt, dass Ihr Halteverbot rechtssicher und durchsetzbar ist.

Ja, Sie können über uns Halteverbotszonen für verschiedene Zwecke beantragen, zum Beispiel für:

  • Umzüge

  • Bauarbeiten und Handwerkerfahrzeuge

  • Container oder Entsorgungen

  • Film- und Veranstaltungsgenehmigungen

Wir passen die Halteverbotszone individuell an Ihren Bedarf an und übernehmen die gesamte Abwicklung mit der zuständigen Behörde.

Eine mobile Halteverbotszone ist eine zeitlich befristete Parkverbotsfläche, die mit transportablen Verkehrsschildern eingerichtet wird.
Sie eignet sich ideal für kurzzeitige Sperrungen, etwa bei Umzügen, Baustellen oder Veranstaltungen. Wir kümmern uns um die komplette Einrichtung, inklusive behördlicher Genehmigung, Aufstellung, Kontrolle und Abbau der Schilder.

Ja. Nach der Aufstellung erhalten Sie von uns eine Negativliste mit Zeitstempel sowie den Namen des Mitarbeiters, der die Schilder aufgestellt hat. So haben Sie einen schriftlichen Nachweis, dass die gesetzliche 72-Stunden-Frist eingehalten wurde – wichtig für den Fall, dass ein Fahrzeug trotz Beschilderung abgeschleppt werden muss.

Eine Halteverbotszone ist rechtskräftig, wenn:

  1. Eine amtliche Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt

  2. Die Schilder mindestens 72 Stunden vor Beginn aufgestellt wurden

  3. Die Schilder gut sichtbar und ordnungsgemäß beschriftet sind (mit Datum und Uhrzeit)

Wenn Sie Ihre Halteverbotszone über uns beantragen, erfüllen wir automatisch alle gesetzlichen Anforderungen.

Sollte das Ordnungsamt oder die Polizei das Fahrzeug nicht abschleppen können (z. B. bei ausländischen Kennzeichen oder fehlendem Halter), kann es vorkommen, dass die Kosten nicht erstattet werden. In diesem Fall müssen Sie als Antragsteller die Abschleppkosten zunächst übernehmen. Wir empfehlen daher, vorab Fotos der falsch parkenden Fahrzeuge zu machen, um Ihre Ansprüche später belegen zu können.

In dringenden Fällen – etwa bei einem kurzfristigen Umzug – können wir häufig auch Express-Halteverbote einrichten. Bitte rufen Sie uns dazu direkt an. Wir prüfen umgehend, ob eine kurzfristige Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich ist.