Parkverbot Umzug Berlin
In § 12 Straßenverkehrsordnung, kurz StVO ist der Unterschied zwischen einem Halten und Parken im öffentlichen Straßenverkehr näher beschrieben. Grundsätzlich ist sowohl das Halten als auch ein Parken unzulässig. „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt“. Straße und Bürgersteig sind öffentliche Flächen, um den reibungslosen Straßenverkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern zu gewährleisten. Wie es heißt, muss der Verkehr fließen, er muss rollen. Der Bürgersteig muss von den Fußgängern ohne jede Behinderung frei begehbar sein. Soweit die Theorie.
Die Praxis sieht jedoch ganz anders aus. Wo Menschen leben und wohnen, da entsteht Aktionismus, dort ist dauerhaft Bewegung. Beides hat Auswirkungen auf die öffentlichen Flächen wie Straßen, Plätze und Bürgersteige. Bei einem Wohnungsumzug beispielsweise, bei der Sperrmüllentsorgung, bei einer Containeraufstellung oder bei einem Straßenfest sind die Anwohner geradezu gezwungen, vorübergehend die öffentliche Fläche mit Straße und/oder Bürgersteig zu belegen. Bei einem Wohnungsumzug muss das Umzugsfahrzeug möglichst nahe hin zum Hauseingang stehen, am besten buchstäblich vor der Haustür. Das Beladen und Entladen dauert im Einzelfall jeweils mehrere Stunden.
Damit diese betreffende Fläche vor dem Gebäude freibleibt, muss ein temporäres Halteverbot eingerichtet werden. Dazu ist der Bürger oder Einwohner selbst nicht berechtigt. Im weitesten Sinne handelt es sich dabei um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenverkehr. Derartige Entscheidungen können nur die dafür zuständigen Behörden treffen. Das gilt sowohl für den privaten oder den gewerblichen Umzug als auch für jedwede vorübergehende Inanspruchnahme einer öffentlichen Fläche. Die kann nicht so einfach belegt, in dem Sinne privat genutzt werden!
An dieser Stelle kommen wir vom Halteverbot Berlin24 ins Spiel. Als ein professioneller Dienstleister in der Bundeshauptstadt Berlin sind wir seit Jahren darauf spezialisiert, temporäre Haltverbotszonen jeglicher Art zu organisieren, in dem Sinne zu managen. Zu unseren Auftraggebern gehören Privatpersonen, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Unternehmer. Die Anlässe zur Einrichtung einer vorübergehenden Haltverbotszone sind vielfältig bis hin zu ausgefallen. Für Sie als unser Kunde übernehmen wir sowohl die Zuständigkeit als auch die Verantwortung rund um die gewünschte oder dringend benötigte temporäre Haltverbotszone. Mit Halteverbot Berlin24 sind Sie auf der sicheren Seite, dass Ihre Haltverbotszone auch tatsächlich frei ist und bleibt.
Unseren Service bieten wir für das Stadtgebiet von Berlin zum Bruttopreis von 45 Euro an. In diesem Festpreis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle weiteren Kosten enthalten. Für Sie ist das Einrichten einer vorübergehenden Haltverbotszone in drei kurzen Schritten erledigt. Alles andere können Sie uns von Halteverbot Berlin24 überlassen. Den Behördenstress übernehmen wir für Sie.
- Sie füllen das Onlineformular aus und schicken es mit einem letzten Mausklick an uns
- Sie kennen den Festbetrag, den Sie die Haltverbotszone bei Halteverbot Berlin24 kostet und bezahlen online
- Zum vorreservierten Termin nutzen Sie die von uns für Sie eingerichtete Haltverbotszone
Die überschaubare Ausgabe für das Einrichten einer Haltverbotszone rechnet sich für Sie auf jeden Fall. Das Möbelfahrzeug steht punktgenau vor der Haustür. Das erspart den Umzugshelfen weite Laufwege und verkürzt die Umzugszeit. Für einen Schrägaufzug zum Möbeltransport aus den oberen Stockwerken muss die Bürgersteigfläche unbedingt frei sein. Nachbarn und Anlieger sind über die Haltverbotszone informiert; sie können ihr eigenes Verhalten dementsprechend einrichten.
Hier in Berlin ist die Straßenverkehrsbehörde beim jeweiligen Bezirksamt für solche Sondernutzungen von öffentlichem Verkehrsgrund zuständig. Das Einrichten der Haltverbotszone mit dem Aufstellen der notwendigen Verkehrszeichen muss 72 Stunden vor dem genehmigten Zeitraum erfolgen. Hinzukommt eine behördliche Bearbeitungszeit, die einige Wochen dauern kann. Jedes rechtmäßige Haltverbotsschild ist mit Datum und Uhrzeit der Haltverbotsdauer versehen. Der Antragsteller ist gegenüber der Genehmigungsbehörde für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich. Das übernehmen wir von Halteverbot Berlin24 für Sie.
Als Resümee bleibt festzuhalten, dass die Serviceleistung von Halteverbot Berlin24 für Sie unentbehrlich sein kann. Die einen kommen von außerhalb. Sie beziehen ihr neues Zuhause hier in Berlin und haben keine Möglichkeit, ihren Umzug mit dem Einrichten einer Haltverbotszone vorzubereiten. Andere sind beruflich engagiert, oder sie möchten sich den Behördengang zum Berliner Bezirksamt ganz einfach ersparen. Wie dem auch sei; wir von Halteverbot Berlin24 übernehmen diese oftmals lästige Arbeit für Sie. Wie es genannt wird, sind Sie damit aus dem Schneider; Sie können sich voll und ganz auf Ihr Projekt konzentrieren. Sei es Ihr Wohnungsumzug, eine Heizöllieferung, der Strauch- & Baumschnitt oder das Nachbarschaftsfest am langen Wochenende.