Halteverbot für die jährliche Baumpflege in Berlin
Die positiven Wirkungen von Bäumen für das Leben in einer Großstadt wie Berlin ist allseits bekannt. In verkehrsreichen Gegenden filtern und befeuchten Laubbäume die Luft. Selbst in den engen Straßen in Berlin schaffen sie so ein erträgliches Klima. Die großen und kleinen Bäume sorgen für den wichtigen Sauerstoff und schützen vor Sonne, Wind und Lärm. Vögeln, Insekten und anderen Tieren bieten sie wichtigen Lebensraum. Zuverlässig zeigen sie dem Bewohner der Stadt den Wechsel der Jahreszeiten, zum Beispiel vom Winter in das Frühjahr oder vom Sommer in den Herbst an.
Die Pflege der Bäume wird von der Stadtverwaltung in Berlin sehr ernst genommen. Seit etwa 15 Jahren erfasst die Behörde die Bäume in allen Bezirken im digitalen Baumkataster. Hier werden auch regelmäßige Kontrollen an den Bäumen in Berlin und alle Maßnahmen zur Pflege dokumentiert. Einmal im Jahr werden die Bäume in Berlin “auf Sicht” kontrolliert, um rechtzeitig handeln zu können. Zur Pflege der Bäume gehören neben dem Schnitt an morschen und toten Baumteilen die Beseitigung von Sturm- und Unfallschäden sowie der Freischnitt von Fassaden.
Halteverbot für die Baumpflege schafft wichtigen Platz
Auch Besitzer von Häusern und Grundstücken in Berlin tragen für die regelmäßige Baumpflege vor ihren Grundstücken und Mietshäusern Verantwortung. Wachsen die Teile eines Baumes in die Straße oder drohen morsche Äste zu brechen, müssen sie professionell und schnell Abhilfe schaffen und dafür Firmen beauftragen. Die notwendigen Maschinen, Geräte und Container brauchen viel Stellplatz. Deshalb ist es sinnvoll, wenn sich Auftraggeber oder Firmen rechtzeitig um ein Halteverbot für die Baumpflege in Berlin kümmern. Eine Halteverbotszone für die Baumpflege schafft nicht nur den nötigen Platz für Maschinen und Geräte. Weil durch das Halteverbot keine privaten oder gewerblichen Fahrzeuge mehr in der Halteverbotszone stehen dürfen, können diese auch nicht durch herabfallende Äste beschädigt werden. Damit kommen Eigentümer von Häusern und die von ihnen beauftragten Firmen mit einem behördlichen Halteverbot nicht zuletzt ihrer Pflicht zu Absicherung gegen drohende Gefahren nach.
Deswegen dürfen Bereiche ohne Halteverbot nicht eigenmächtig abgesperrt werden. Das Blockieren im öffentlichen Raum, zum Beispiel mit Flatterband, ist illegal und rechtlich nicht verbindlich. Ohne ein von der Straßenbehörde erlassenes Halteverbot dürfen Anwohner und Besucher ihr Fahrzeug abstellen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, den Bereich zu verlassen. Passiert im Rahmen der Baumpflege ein Unfall und fallen Holz und Baumteile auf Autos, zahlt der Verursacher. Das ist derjenige, der die Baumpflege in Auftrag gegeben hat, ohne ordnungsgemäß für ein Halteverbot zu sorgen.
Halteverbot für die Baumpflege in Berlin braucht Vorlauf
Wollen Sie in Berlin ein Halteverbot für die Baumpflege beantragen, ist die Straßenverkehrsbehörde in Ihrem Bezirk zuständig. Dort muss ihr Antrag für die Einrichtung einer Parkverbotszone spätestens 14 Tage vor dem für die Baumpflege anvisierten Termin eingehen. Die Halteverbotsschilder bestellen Sie bei der Behörde spätestens vier Tage vor dem Termin. Aufstellen dürfen Sie diese mindestens 72 Stunden vor den Maßnahmen. Damit sich die Anwohner und Besucher auf das Parkverbot einstellen können und ihre Fahrzeuge am betreffenden Tag tatsächlich aus dem für die Arbeiten vorgesehenen Bereich herausfahren, müssen die Halteverbotsschilder mit Datum und Uhrzeit versehen sein. Für den Antrag berechnet Ihnen die Behörde 20 Euro. Ist der Aufwand zur Einrichtung einer Parkverbotszone hoch, können es bis zu 50 Euro werden. Ein Schild kostet in der Hauptstadt Berlin 45 Euro.
Ihr Halteverbot für Baumpflege in Berlin von uns
Ist Ihnen der behördliche Vorlauf für die Einrichtung beim Halteverbot zu lang oder haben Sie weder Zeit noch Nerven für die Organisation, bieten wir Ihnen preiswert und zuverlässig eine Alternative an. Schnell und günstig lassen wir in Ihrem Auftrag eine behördlich genehmigte Halteverbotszone zur Baumpflege in Berlin einrichten. Statt der 14 Tage Vorlaufzeit für den Antrag, auf den die Straßenverkehrsbehörden in Berlin bestehen, bieten wir Ihnen sogar eine Frist von lediglich 7 Tagen. Damit können Sie Baumpflege in besonderen Situationen auch einmal kurzfristig in Auftrag geben, etwa wenn ein Sturm oder ein Unfall Bäume vor Ihrem Haus oder Grundstück beschädigt hat.
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz können wir Ihnen rund um ein Halteverbot unsere Full-Service-Garantie anbieten. Wir kümmern uns für Sie um die Kommunikation mit der Straßenverkehrsbehörde. Dort holen wir in Ihrem Auftrag eine behördliche Genehmigung für das Halteverbot zur Baumpflege in Berlin ein. Rechtzeitig besorgen wir dann auch die dafür notwendigen Halteverbotsschilder. Wir stellen die Halteverbotsschilder fachgerecht auf und bauen sie nach dem Abschluss der Arbeiten auch wieder ab. Ihren Auftrag können Sie schnell und ohne Aufwand online erteilen und bezahlen. Eine telefonische Auftragsvergabe ist nicht möglich. Per Telefon stehen wir Ihnen aber zu jeder Zeit für Fragen zur Verfügung.
Ihre Angaben zum Halteverbot für die Baumpflege
Für die professionelle Ausführung Ihres Auftrags müssen Sie uns wichtige Details über unser Online-Formular zukommen lassen. Für die Genehmigung durch die Behörde müssen wir zwingend einen Grund für das Halteverbot angeben, etwa Bauarbeiten, Umzug oder Baumpflege. Teilen Sie uns den Grund für den Antrag auf das Halteverbot deshalb gleich beim Antrag mit. Wir benötigen darüber hinaus Angaben zu den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Teilen Sie uns auch genau mit Datum und Uhrzeit mit, wann das Halteverbot beginnen und wann es enden soll.
Nachdem die Halteverbotszone durch Halteverbotsschilder eingerichtet ist, erhalten Sie als Kunde ein Aufstellprotokoll. Bewahren Sie das Dokument gut auf. Damit setzen Sie Ihre Interessen beim Ordnungsamt durch, falls doch jemand die Halteverbotsschilder ignoriert und in Ihrem Halteverbot parkt.